17.01.2018, 03:59 PM
hallo nobby .d
Klar hat es was mit dem Haftungsrisiko zu tun, aber wenn die BMA und die Löschanlage den VdS Vorgaben entsprechen soll, dann natürlich in allen Punkten. Der VdS gibt in der zitierten Richtlinie vor, wer verantwortlich ist. In diesem Fall, wie sehr häufig, der Betreiber.
Der VdS hat bestimmt aus langjähriger Erfahrung raus erkannt, das eine alleinige elektronische "Sperre" nicht immer die gewollte Sicherheit verspricht und schreibt hier vor:
Zitat Auszug aus o.g. Norm:
.....eine mechanische Blockierung der Löschanlage erfolgen.
Die entsprechenden Regelungen in den Richtlinien für Planung und Einbau für den jeweiligen Löschanlagentyp sind dabei zu beachten.
Eine Abschaltung der elektrischen Ansteuerung an der Brandmelde- und/oder Elektrischen Steuereinrichtung, sowie das Umschalten in die manuelle Betriebsart ist wegen der Gefahr der Fehlauslösung z. B. durch Fehlbedienung nicht ausreichend. "Auszug Zitat Ende"
Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Betreibers für die Zeit der Abschaltung für entsprechende alternative Brandschutzmaßnahmen zu sorgen.
Wenn da jetzt 6-8 Std. bei dieser Maßnahme erforderlich sind, ist das schon ein aus meiner Sicht ein hohes Risiko, da der jeweilige Bereich dann für diese Zeit ja nicht den Bau/Brandschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. Ich bin jetzt nicht unbedingt ein "Löscher" aber gibt es da keine andere Möglichkeit der mechanischen Sperre des jeweiligen Bereiches?
Weil wie dieser Zustand erreicht wird sagt die Richtlinie ja nicht. Er muss nur genau so sicher sein.
Klar hat es was mit dem Haftungsrisiko zu tun, aber wenn die BMA und die Löschanlage den VdS Vorgaben entsprechen soll, dann natürlich in allen Punkten. Der VdS gibt in der zitierten Richtlinie vor, wer verantwortlich ist. In diesem Fall, wie sehr häufig, der Betreiber.
Der VdS hat bestimmt aus langjähriger Erfahrung raus erkannt, das eine alleinige elektronische "Sperre" nicht immer die gewollte Sicherheit verspricht und schreibt hier vor:
Zitat Auszug aus o.g. Norm:
.....eine mechanische Blockierung der Löschanlage erfolgen.
Die entsprechenden Regelungen in den Richtlinien für Planung und Einbau für den jeweiligen Löschanlagentyp sind dabei zu beachten.
Eine Abschaltung der elektrischen Ansteuerung an der Brandmelde- und/oder Elektrischen Steuereinrichtung, sowie das Umschalten in die manuelle Betriebsart ist wegen der Gefahr der Fehlauslösung z. B. durch Fehlbedienung nicht ausreichend. "Auszug Zitat Ende"
Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der Betreibers für die Zeit der Abschaltung für entsprechende alternative Brandschutzmaßnahmen zu sorgen.
Wenn da jetzt 6-8 Std. bei dieser Maßnahme erforderlich sind, ist das schon ein aus meiner Sicht ein hohes Risiko, da der jeweilige Bereich dann für diese Zeit ja nicht den Bau/Brandschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. Ich bin jetzt nicht unbedingt ein "Löscher" aber gibt es da keine andere Möglichkeit der mechanischen Sperre des jeweiligen Bereiches?
Weil wie dieser Zustand erreicht wird sagt die Richtlinie ja nicht. Er muss nur genau so sicher sein.

