Wartung von Brand-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen)
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Wartung von Brandschutz-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen) ?

"Allgemein ist bekannt, das der Betreiber/Bauherr für die ständige Funktionsfähigkeit der selbstschließenden Brand- und Rauchschutztüren
verantwortlich ist......"
Frage: Kann mir jemand sagen, wo oben genanntes gesetzlich geregelt ist?
Weiterhin: Auf welcher gesetzlichen Grundlage (Verordnung/ Din ?) die Erfordernis der Wartung von Brand-/Rauchschutztüren in nicht gewerblichen Bereich basiert.
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Nachrichten in diesem Thema
Wartung von Brand-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen) - von HBS - 23.02.2018, 03:51 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 27.02.2018, 05:05 PM
[Kein Betreff] - von Feuer-Hewi - 28.02.2018, 05:16 PM
[Kein Betreff] - von Ritter - 01.03.2018, 09:13 AM

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