Wartung von Brand-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen)
#2
Dies ergibt sich aus den Einbau- und Wartungsanleitungen der Hersteller, die wiederum auf den entsprechenden Zulassungen beruhen.
Eine zweite Notwendigkeit könnte sich aus Versicherungsverträgen ergeben.
Und nicht zuletzt aus dem Baurecht; hier als Beispiel ein Auszug aus der Musterbauordnung:
"§ 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und INSTAND zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden;"
Gruß
C. Lammer
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von clammer - 27.02.2018, 05:05 PM
[Kein Betreff] - von Feuer-Hewi - 28.02.2018, 05:16 PM
[Kein Betreff] - von Ritter - 01.03.2018, 09:13 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste