Wartung von Brand-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen)
#3
hallo HBS
für welches Bundesland fragen Sie?
Allgemein gilt, was clammer schreibt, obwohl in den Zulassungen, bzw. Einbau- und Wartungsanleitungen oft nichts Konkrets steht. §3 ist aber die "Universal-Forderung" mit der man alles erschlagen kann.
Einzelne Bundesländer haben ergänzend in den amtlichen Kommenaren / Hinweisen / Vollzugshinweisen auch Anmerkungen zur Sicherstellung der Funktion sicherheitstechnischer Einrichtungen, zu denen auch die Feuer- und Rauchschutztüren (auch ohne Feststellanlagen) gehören. Diese geltne dann auch allgemein und für den Wohungsbau.
Geprüft werden muss dann meist die Selbstschließung und das Einrasten der Falle im Schließblech (bei Federbändern aus einem Winkel von <30°, bei OTS >10°)
Gruß
Feuer-Hewi
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von clammer - 27.02.2018, 05:05 PM
[Kein Betreff] - von Feuer-Hewi - 28.02.2018, 05:16 PM
[Kein Betreff] - von Ritter - 01.03.2018, 09:13 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste