Brandschutz bei Mobilfunktechnik
#3
Ihre Auffassung, dass es sich bei den Mobilfunktechnikeinheiten um Nutzungseinheiten handelt, teile ich nicht. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Ein Ansatz könnte §29 Absatz 2 Nummer 1 sein; "Trennwände sind erforderlich ... zwischen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen, ..."

Anderseits können Sie auch den Wechselrichter etc. einer Photovoltaikanlage dort ohne Einschränkungen aufstellen.

Also, wie so oft, eine Einzelfallbetrachtung.

Gruß
C. Lammer
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Brandschutz bei Mobilfunktechnik - von BBP Hm - 23.03.2018, 09:44 AM
[Kein Betreff] - von Admin Feuertrutz - 23.03.2018, 11:06 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 10.04.2018, 07:21 AM
[Kein Betreff] - von Sejfo28 - 05.05.2018, 01:49 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste