13.04.2018, 03:57 PM
Hallo Marco,
hallo Herr Balzer,
sicherlich wird man den "Zählapell" erst am Sammelplatz durchführen, die Lehrkraft sollte aber dennoch als letztes (nicht als erstes, den Weg auf den Schulhof oder Sportplatz kennen die Schüler) den Unterrichtsraum verlassen und damit sicherstellen, dass alle mitkommen, keiner meint noch einige wertvolle Sachen zusammenzuklau(b)en zu müssen / können und unterwegs auch keiner verloren geht. Was von den vorgenannten Problemen wahrscheinlicher ist, hängt vermutlich von der Altersgruppe und der "Sozialkompetenz" der Schüler ab.
Aber das gehört wie auch das mitnehmen des Klassenbuchs auch meiner Meinung nach in die Brandschutzordnung (Teil B) und nicht auf den F+R-Plan.
Was ich in dem Zusammenhang viel schwieriger finde sind die nach neueren pädagogischen Konzepten üblichen "Unterrichtsdifferenzierungen", bei denen kleinere Gruppen gebildet werden, die mehr oder weniger selbstständig an unterschiedlichen Orten im Gebäude oder auf dem Schulgelände arbeiten. Soweit das im direkten Umfeld des eigentlichen Klassenraums stattfindet hat die Aufsicht führende Lehrkraft das ja im Räumungsfall vielleicht noch im Griff, wenn das aber räumlich auseinander gezogen wird setzt das eine gewisse Eigenverantwortlichkeit der Schüler voraus. Ob das bei lediglich einer vorgeschriebenen Räumungsübung/Schuljahr funktioniert???
Mit freundlichen Grüßen für Wochenende,
Frank Fleischhauer
hallo Herr Balzer,
sicherlich wird man den "Zählapell" erst am Sammelplatz durchführen, die Lehrkraft sollte aber dennoch als letztes (nicht als erstes, den Weg auf den Schulhof oder Sportplatz kennen die Schüler) den Unterrichtsraum verlassen und damit sicherstellen, dass alle mitkommen, keiner meint noch einige wertvolle Sachen zusammenzuklau(b)en zu müssen / können und unterwegs auch keiner verloren geht. Was von den vorgenannten Problemen wahrscheinlicher ist, hängt vermutlich von der Altersgruppe und der "Sozialkompetenz" der Schüler ab.
Aber das gehört wie auch das mitnehmen des Klassenbuchs auch meiner Meinung nach in die Brandschutzordnung (Teil B) und nicht auf den F+R-Plan.
Was ich in dem Zusammenhang viel schwieriger finde sind die nach neueren pädagogischen Konzepten üblichen "Unterrichtsdifferenzierungen", bei denen kleinere Gruppen gebildet werden, die mehr oder weniger selbstständig an unterschiedlichen Orten im Gebäude oder auf dem Schulgelände arbeiten. Soweit das im direkten Umfeld des eigentlichen Klassenraums stattfindet hat die Aufsicht führende Lehrkraft das ja im Räumungsfall vielleicht noch im Griff, wenn das aber räumlich auseinander gezogen wird setzt das eine gewisse Eigenverantwortlichkeit der Schüler voraus. Ob das bei lediglich einer vorgeschriebenen Räumungsübung/Schuljahr funktioniert???
Mit freundlichen Grüßen für Wochenende,
Frank Fleischhauer

