Leitungs- und Lüftungsanlagen in Trockenbauwänden mit F-Anforderungen
#3
Hallo miteinander,
auch wenn der Beitrag bzw. die Frage etwas älter ist hierzu noch eine eindeutige Antwort:
Das geht aus folgenden Gründen praktisch nicht:
1. Durch die Durchdringung (z. B. der Abflüsse, Schalter etc.) fehlt der Wand einseitig zumindest punktuell, bei WCs mit Einbauspülkasten (San-Block) gerne auch mal "etwas mehr" Beplankung. Für Schalter, Steckdosen etc. haben die Trockenbausysteme entsprechende Details (Einkastelungen, MiFa SP 1.000°C in Mindeststärke etc.), für Rohrleitungen gibt es diese Details aber nicht. Natürlich kann man hier bei brennbaren Rohren zumindest einseitig eine Brandschutzmanschette vorsehen, nur bewegt man sich mit diesem Einbau außerhalb des Verwendbarkeitsnachweises. Und eine mit durchgesteckten Gewindestangen befestigte Brandschutzmanschette weckt auf der Gegenseite (sowohl räumlich als auch beim Architekten) keine Begeisterung, von der anschließenden Befestigung des WC oder den Fliesen ganz zu schweigen.
2. Bei Strangentlüftungen müsste die Wand schon mit doppeltem Ständerwerk errichtet werden, damit man das Rohr trotz Dämmung da überhaupt unterbekommt. Bei Einfachständerwerk (max. 100mm) passt das schon an den Rohrstößen und -schellen selbst ohne jede Dämmung nicht dazwischen ohne auch Gips "auszusparen".
Insofern klare Empfehlung: Raus damit aus der F-Wand und Vorsatzschalen ohne Feuerwiderstand bauen. Da geht rein was auch immer muss und man bekommt auch in der Nachinstallation von z. B. weiteren Steckdoesen etc. keine Problem. Denn dann denkt keiner mehr an den Feuerwiderstand der Wand.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer
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[Kein Betreff] - von ch_lammer - 04.03.2016, 04:06 PM
[Kein Betreff] - von Frank Fleischhauer - 13.04.2018, 04:17 PM

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