Umgang mit MBO in Verbindung mit MVVTB
#3
Hallo Herr Lammer,
sowohl B-W wie auch Sachsen haben die VVTB zum letzten Jahreswechsel, Hamburg jetzt zum 01.05.2018 eingeführt. Ob auch anderswo, entzieht sich im Moment meiner Kenntnis. In Sachsen und B-W bin ich nicht tätig, in HH habe ich auf Grund des ja sehr kurzfristigen Termins (Veröffentlichung in einer Sonderausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts am 30.04.2018) noch nicht damit gearbeitet.
@ A.Wichmann: Die Probleme sehe ich auch auf uns zukommen. Schon bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass für Abweichungen von etB nach §3, wenn man sie am Ende des Brandschutznachweises nochmal explizit aufführte und nicht im Textteil "unterschummelte", seitens einer Reihe von unteren Bauaufsichten Abweichungsanträge nach "§ 67 MBO" (bzw. dem jeweiligen § der LBO) gefordert wurden, weil die den Unterschied gar nicht kannten. Und Abweichungsanträge nach "§67 MBO" werden teilweise mit Aussagen wie "das kann man doch nach Bauordnung (bzw. etB) herstellen, ich sehe gar keinen Grund dem zuzustimmen" oder "da das Schutzziel in der LBO nicht konkret benannt ist, kann ich auch nicht beurteilen, ob es auf die andere Weise in gleichem Maß erfüllt wird" abgelehnt. Mit kompetenten Prüfern/Sachbearbeitern kann man sicherlich über schutzzielorientierte Brandschutznachweise mit den entsprechenden Abweichungen weiter diskutieren, mit der leider vielerorts eingezogenen "Heiligen Inkomepetenzia" aber sicher nicht.
Mit kollegialen Grüßen aus dem Norden,
F. Fleischhauer
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[Kein Betreff] - von clammer - 27.04.2018, 08:49 AM
[Kein Betreff] - von Frank Fleischhauer - 15.05.2018, 02:32 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 23.05.2018, 03:30 PM
[Kein Betreff] - von mc.greg - 24.05.2018, 03:04 PM
[Kein Betreff] - von info@bsb-sachverstand.de - 20.11.2018, 08:24 AM

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