02.07.2018, 07:05 AM
Da Ihre Frage sehr allgemeine gehalten und die Informationen sehr spärlich sind, kann auch die Antwort nur allgemein sein. Leider haben Sie auch kein Bundesland angegeben.
Sie schreiben, dass das EFH eingeschossig ist, aber auch, das es Zimmer im DG hat. Damit wäre es zweigeschossig.
Soweit die Wohnung über beide Wohnetagen kleiner 400 m² ist, wäre der Deckendurchbruch baurechtlich zulässig.
Sie schreiben, dass das EFH eingeschossig ist, aber auch, das es Zimmer im DG hat. Damit wäre es zweigeschossig.
Soweit die Wohnung über beide Wohnetagen kleiner 400 m² ist, wäre der Deckendurchbruch baurechtlich zulässig.

