07.11.2018, 08:21 AM
Hallo Herr Fleischhauer,
ich hatte diesen Fall bereits ebenfalls. Damals war die Absprungstelle die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Feststellanlage, von der ich abweichen wollte (die Auszüge der DIBT Richtlinie sind Bestandteil der abZ). Daraufhin hatte ich eine ZiE beantragt (da wesentliche Abweichung vom Anwendbarkeitsnachweis) und diese (auch relativ schnell und komplikationslos) beschieden bekommen. Kompensationsmaßnahmen waren natürlich notwendig (u.a. BMA Kat. 1 DIN 14675 mit Brandmeldern in Nähe der FSA, überwachte Übertragungswege nach VDE 0833 und wiederkehrende Prüfung nach TechPrüfVO etc.).
Auch nach Änderung/Erweiterung der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise steht diese Option aus meiner Sicht zur Verfügung. Inwiefern diese nun noch ZiE oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung heißt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen (liegt auch sicherlich am Umsetzungsstand der MBO 2016 / MVVTB in ihrem Bundesland).
Gutes Gelingen!
Kollegiale Grüße,
mc.greg
ich hatte diesen Fall bereits ebenfalls. Damals war die Absprungstelle die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Feststellanlage, von der ich abweichen wollte (die Auszüge der DIBT Richtlinie sind Bestandteil der abZ). Daraufhin hatte ich eine ZiE beantragt (da wesentliche Abweichung vom Anwendbarkeitsnachweis) und diese (auch relativ schnell und komplikationslos) beschieden bekommen. Kompensationsmaßnahmen waren natürlich notwendig (u.a. BMA Kat. 1 DIN 14675 mit Brandmeldern in Nähe der FSA, überwachte Übertragungswege nach VDE 0833 und wiederkehrende Prüfung nach TechPrüfVO etc.).
Auch nach Änderung/Erweiterung der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise steht diese Option aus meiner Sicht zur Verfügung. Inwiefern diese nun noch ZiE oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung heißt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen (liegt auch sicherlich am Umsetzungsstand der MBO 2016 / MVVTB in ihrem Bundesland).
Gutes Gelingen!
Kollegiale Grüße,
mc.greg

