09.11.2018, 12:17 PM
Kennen Sie die Richtlinie VDI 6000 Blatt 6 "Ausstattung von und mit Sanitärräumen : Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen" ?
Anfrage an die Baubehörde, ob diese für einen Sonderbau, unabhängig von der Gebäudeklasse, ein Brandschutzkonzept fordert?
"An einen Sonderbau nach § 2 Abs. 5 können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden... die Bauart und Anordnung aller für die , ... den Brandschutz wesentlichen Bauteile und Einrichtungen, sowie die Verwendung von Baustoffen, ... 18. den Umfang, den Inhalt und die Anzahl der Bauvorlagen, insbesondere eines Brandschutzkonzepts," Zitat aus LBO
Wenn ja, sollten Sie sich einen erfahrenen Sachverständigen an die Seite holen. Besonderheiten gegenüber der SchulbauRL ist das Alter der Kinder.
Ferndiagnose ist immer schwierig, Fluchtweglängen usw. Sie sind in einem Bestandsgebäude. Eine grundlegende Umnutzung findet ja nicht statt. Baulich sollte alles passen, wenn das Gebäude nach damals geltendem Baurecht errichtet wurde; überprüfen(?). Beinhaltet die Kita auch Kinder die im Laufen noch altersmäßig eingeschränkt sind; Baby?
Ist die Nutzung des Schulgebäudes im Alarmfall möglich, Rettung in die andere Nutzungseinheit unter Beachtung der exakten brandschutztechnischen Trennung der beiden Nutzungseinheiten? Das könnte vieles vereinfachen.
In der DurchführungsVO zur Niedersä. BO finden Hinweise zur Planung von Umwehrungen, Übersteigsicherheit usw. Das sollte den Zugang der Feuerwehr nicht behindern. Aufstellflächen der Feuerwehr sollten im Bestand berücksichtigt sein, nur noch einmal überprüfen. Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Niedersachsen von 2012
Aber wie geschrieben ... Ferndiagnose.
Anfrage an die Baubehörde, ob diese für einen Sonderbau, unabhängig von der Gebäudeklasse, ein Brandschutzkonzept fordert?
"An einen Sonderbau nach § 2 Abs. 5 können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden... die Bauart und Anordnung aller für die , ... den Brandschutz wesentlichen Bauteile und Einrichtungen, sowie die Verwendung von Baustoffen, ... 18. den Umfang, den Inhalt und die Anzahl der Bauvorlagen, insbesondere eines Brandschutzkonzepts," Zitat aus LBO
Wenn ja, sollten Sie sich einen erfahrenen Sachverständigen an die Seite holen. Besonderheiten gegenüber der SchulbauRL ist das Alter der Kinder.
Ferndiagnose ist immer schwierig, Fluchtweglängen usw. Sie sind in einem Bestandsgebäude. Eine grundlegende Umnutzung findet ja nicht statt. Baulich sollte alles passen, wenn das Gebäude nach damals geltendem Baurecht errichtet wurde; überprüfen(?). Beinhaltet die Kita auch Kinder die im Laufen noch altersmäßig eingeschränkt sind; Baby?
Ist die Nutzung des Schulgebäudes im Alarmfall möglich, Rettung in die andere Nutzungseinheit unter Beachtung der exakten brandschutztechnischen Trennung der beiden Nutzungseinheiten? Das könnte vieles vereinfachen.
In der DurchführungsVO zur Niedersä. BO finden Hinweise zur Planung von Umwehrungen, Übersteigsicherheit usw. Das sollte den Zugang der Feuerwehr nicht behindern. Aufstellflächen der Feuerwehr sollten im Bestand berücksichtigt sein, nur noch einmal überprüfen. Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr Niedersachsen von 2012
Aber wie geschrieben ... Ferndiagnose.

