Rettungsweg über andere NE nach MBO möglich?
#2
Wenn nicht verboten, dann erlaubt.
​Im Krankenhausbereich wird das oft gemacht, dass ich aus einem Abschnitt in den zweiten verschiebe; (ok keine unterschiedliche Nutzungseinheiten). Wie will ich bettlägerige Patienten sonst in der notwendigen Geschwindigkeit retten?
Aus der zweiten Nutzungseinheit müsste dann auch dort ein eigener Rettungsweg vorhanden sein. ​Dieser darf unter keinen Umständen versperrt werden können. Daran dürfte es oft scheitern.
​Sicherheitstreppenraum, nur so als Idee?
​"Die Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur (§ 36) führen ..." müssen es aber nicht. §

Wie genau das aussieht lässt sich aus der Ferne nicht sagen.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 09.11.2018, 12:55 PM
[Kein Betreff] - von mc.greg - 12.11.2018, 09:44 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 12.11.2018, 05:02 PM

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