09.11.2018, 12:55 PM
Wenn nicht verboten, dann erlaubt.
Im Krankenhausbereich wird das oft gemacht, dass ich aus einem Abschnitt in den zweiten verschiebe; (ok keine unterschiedliche Nutzungseinheiten). Wie will ich bettlägerige Patienten sonst in der notwendigen Geschwindigkeit retten?
Aus der zweiten Nutzungseinheit müsste dann auch dort ein eigener Rettungsweg vorhanden sein. Dieser darf unter keinen Umständen versperrt werden können. Daran dürfte es oft scheitern.
Sicherheitstreppenraum, nur so als Idee?
"Die Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur (§ 36) führen ..." müssen es aber nicht. §
Wie genau das aussieht lässt sich aus der Ferne nicht sagen.
Im Krankenhausbereich wird das oft gemacht, dass ich aus einem Abschnitt in den zweiten verschiebe; (ok keine unterschiedliche Nutzungseinheiten). Wie will ich bettlägerige Patienten sonst in der notwendigen Geschwindigkeit retten?
Aus der zweiten Nutzungseinheit müsste dann auch dort ein eigener Rettungsweg vorhanden sein. Dieser darf unter keinen Umständen versperrt werden können. Daran dürfte es oft scheitern.
Sicherheitstreppenraum, nur so als Idee?
"Die Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur (§ 36) führen ..." müssen es aber nicht. §
Wie genau das aussieht lässt sich aus der Ferne nicht sagen.

