Brandriegel nach Brandschutzverordnung auch bei Änderung der Nutzungsart?
#2
Thema lautet eigentlich:
Bestandsschutz.
https://www.advocado.de/ratgeber/grundst...gI_6fD_BwE

​Wenn Sie eine Nutzungsänderung vornehmen, entfällt die Grundlage der Baugenehmigung und diese Änderung muss neu beantragt werden. Ob der Entfall der Riegel genehmigungsfähig wäre, wage ich zu bezweifeln. Einziger Grund: die Erfüllung aktueller Bauauflagen ist mir zu teuer? Ich würde dem nicht zustimmen und die Anpassung an die aktuelle Normung verlangen oder der Nutzungsänderung nicht zustimmen.
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[Kein Betreff] - von AEBaresel - 09.11.2018, 01:11 PM

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