12.11.2018, 09:44 AM
Hallo Conni,
Entschuldigen Sie bitte die Rückfrage: wie genau soll ihre Lösung aussehen?
Die MBO / LBO gilt in erster Linie für die sogenannten Standardgebäude (Wohngebäude etc.). Darauf bezogen müsste in ihrem Fall der zweite Rettungsweg über die benachbarte Nutzungseinheit (= benachbarte Wohnung) geführt werden. Das schließt sich m.E. nach aus. Gleichgelagerten Fall hätten Sie auch im Sonderbau "Beherbergungstätte": dort können Sie den zweiten RW ebenfalls nicht über das benachbarte Zimmer führen, wenn dieses ein eigenständiges Beherbergungszimmer (d.h. nicht als Teil einer Suite) ist.
Unabhängig davon können Sie (und das ist die Erleichterung) beide Rettungswege über den notwendigen Flur führen.
Sollten zwei voneinander unabhängige RW nicht möglich sein, muss der eine verbleibende RW als Sicherheitstreppenraum ausgebildet werden.
Gruß
mc.greg
Entschuldigen Sie bitte die Rückfrage: wie genau soll ihre Lösung aussehen?
Die MBO / LBO gilt in erster Linie für die sogenannten Standardgebäude (Wohngebäude etc.). Darauf bezogen müsste in ihrem Fall der zweite Rettungsweg über die benachbarte Nutzungseinheit (= benachbarte Wohnung) geführt werden. Das schließt sich m.E. nach aus. Gleichgelagerten Fall hätten Sie auch im Sonderbau "Beherbergungstätte": dort können Sie den zweiten RW ebenfalls nicht über das benachbarte Zimmer führen, wenn dieses ein eigenständiges Beherbergungszimmer (d.h. nicht als Teil einer Suite) ist.
Unabhängig davon können Sie (und das ist die Erleichterung) beide Rettungswege über den notwendigen Flur führen.
Sollten zwei voneinander unabhängige RW nicht möglich sein, muss der eine verbleibende RW als Sicherheitstreppenraum ausgebildet werden.
Gruß
mc.greg

