12.11.2018, 05:02 PM
Hallo Conni,
die Antwort auf Ihre Frage, ob ein Rettungsweg über eine andere Nutzungseinheit geführt werden darf, ist - unabhängig ob Standard- oder Sonderbau: Nein. Es reicht in der Praxis nicht aus, nur einzelne Absätze zu lesen, sondern man muss die MBO schon als ganzes Lesen und Verstehen.
Die Definition einer Nutzungseinheit widerspricht diesem Ansinnen auch, die selbstständige Nutzung wäre dann nicht mehr gegeben. Beispiel: Nutzer A mach um 15:00 Uhr Feierabend, Nutzer B erst um 17:00 Uhr - jetzt müsste A seine Türen offen stehen lassen, damit B flüchten kann.
Um es kurz zu machen , zitiere ich aus der Begründung zur MBO der ARGEBAU:
"Nutzungseinheiten sind nun brandschutztechnisch abgegrenzte Einheiten, die gegeneinander geschützt sind und den Feuerwehreinsatz
durch räumlich definierte Abschnitte für die Brandbekämpfung begünstigen. Für sie wird zudem jeweils ein eigenes Rettungswegsystem verlangt (s. § 33)."
Gruß
C. Lammer
die Antwort auf Ihre Frage, ob ein Rettungsweg über eine andere Nutzungseinheit geführt werden darf, ist - unabhängig ob Standard- oder Sonderbau: Nein. Es reicht in der Praxis nicht aus, nur einzelne Absätze zu lesen, sondern man muss die MBO schon als ganzes Lesen und Verstehen.
Die Definition einer Nutzungseinheit widerspricht diesem Ansinnen auch, die selbstständige Nutzung wäre dann nicht mehr gegeben. Beispiel: Nutzer A mach um 15:00 Uhr Feierabend, Nutzer B erst um 17:00 Uhr - jetzt müsste A seine Türen offen stehen lassen, damit B flüchten kann.
Um es kurz zu machen , zitiere ich aus der Begründung zur MBO der ARGEBAU:
"Nutzungseinheiten sind nun brandschutztechnisch abgegrenzte Einheiten, die gegeneinander geschützt sind und den Feuerwehreinsatz
durch räumlich definierte Abschnitte für die Brandbekämpfung begünstigen. Für sie wird zudem jeweils ein eigenes Rettungswegsystem verlangt (s. § 33)."
Gruß
C. Lammer

