20.11.2018, 08:24 AM
Für vielleicht einige Interssierte: Ich habe festgestellt, dass die in Hamburg eingeführte VVTB sich auf Seite 8 mit folgender Fußnote auf den Ausschluß von Abweichungen bezieht:
Dies ist natürlich schön, weil es in der Hamburgischen Bauordnung nur bis "§ 83" geht.
Hier wurde wohl der Satz aus der Muster-Bauordnung übernommen und nicht in "§ 81a" geändert.
Für mich, rein formal, wäre dies ein Formfehler mit rechtlichen Auswirkungen dahingehend, dass ich Abweichungen nach § 81a Absatz 1 Satz 3 HBauO jederzeit noch in Hamburg erklären kann..?
Zitat:1 Hinweis: Hamburg regelt
...
2 Für bauordnungsrechtliche Anforderungen in dieser Technischen Baubestimmung ist eine Abweichung nach
§ 85a Abs. 1 Satz 3 HBauO ausgeschlossen; eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen kommt
nur nach § 69 HBauO in Betracht. § 19a Abs. 2 und § 20 Abs. 1 HBauO bleiben unberührt.
Dies ist natürlich schön, weil es in der Hamburgischen Bauordnung nur bis "§ 83" geht.
Hier wurde wohl der Satz aus der Muster-Bauordnung übernommen und nicht in "§ 81a" geändert.
Für mich, rein formal, wäre dies ein Formfehler mit rechtlichen Auswirkungen dahingehend, dass ich Abweichungen nach § 81a Absatz 1 Satz 3 HBauO jederzeit noch in Hamburg erklären kann..?

