Umgang mit MBO in Verbindung mit MVVTB
#6
Für vielleicht einige Interssierte: Ich habe festgestellt, dass die in Hamburg eingeführte VVTB sich auf Seite 8 mit folgender Fußnote auf den Ausschluß von Abweichungen bezieht:

Zitat:1 Hinweis: Hamburg regelt
...
2 Für bauordnungsrechtliche Anforderungen in dieser Technischen Baubestimmung ist eine Abweichung nach
§ 85a Abs. 1 Satz 3 HBauO ausgeschlossen; eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen kommt
nur nach § 69 HBauO in Betracht. § 19a Abs. 2 und § 20 Abs. 1 HBauO bleiben unberührt.

Dies ist natürlich schön, weil es in der Hamburgischen Bauordnung nur bis "§ 83" geht.
Hier wurde wohl der Satz aus der Muster-Bauordnung übernommen und nicht in "§ 81a" geändert.

Für mich, rein formal, wäre dies ein Formfehler mit rechtlichen Auswirkungen dahingehend, dass ich Abweichungen nach § 81a Absatz 1 Satz 3 HBauO jederzeit noch in Hamburg erklären kann..?
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[Kein Betreff] - von clammer - 27.04.2018, 08:49 AM
[Kein Betreff] - von Frank Fleischhauer - 15.05.2018, 02:32 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 23.05.2018, 03:30 PM
[Kein Betreff] - von mc.greg - 24.05.2018, 03:04 PM
[Kein Betreff] - von info@bsb-sachverstand.de - 20.11.2018, 08:24 AM

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