07.02.2019, 07:47 AM
Gemäß MBO §33 (1) muss der zweite Rettungsweg "ins Freie" führen.
Absatz 2 Satz 1 ergänzt, dass es bei Geschossen, welche nicht zu ebener Erde liegen Rettungswege über eine Notwendige Treppe führen muss.
Ob die Fluchtwegführung über einen Lichtschacht zur Zufahrtsstraße sinnvoll ist, möchte ich nicht beantworten, da dies auch von der Agilität der künftigen Bewohner abhängig ist.
Eine junge Person dürfte damit wesentlich weniger Probleme haben, als eine etwas ältere. Von daher würde ich den Weg durch den Garten bevorzugen.
Absatz 2 Satz 1 ergänzt, dass es bei Geschossen, welche nicht zu ebener Erde liegen Rettungswege über eine Notwendige Treppe führen muss.
Ob die Fluchtwegführung über einen Lichtschacht zur Zufahrtsstraße sinnvoll ist, möchte ich nicht beantworten, da dies auch von der Agilität der künftigen Bewohner abhängig ist.
Eine junge Person dürfte damit wesentlich weniger Probleme haben, als eine etwas ältere. Von daher würde ich den Weg durch den Garten bevorzugen.

