19.03.2019, 08:52 AM
Das Thema wird auch bei Rollladen- und Sonnenschutztechnikern kontrovers diskutiert. Häufiger Fehler ist das Verwechseln von Flucht- und Rettungsweg. Das von SBertsch zitierte Dokument erklärt es eigentlich recht gut und ausführlich.
Die Industrie bietet Lösungen für den Fluchtweg an. Das sind z.B. Raffstoren, die mit Akkuunterstützung innerhalb zwei Sekunde 2 m weit öffnen (https://www.warema.de/Produkte/Aussen/Au...affung.php). Solche Anlagen unterliegen einer Reihe von Vorschriften, müssen gewartet werden und kosten jeweils mehrere tausend EURO Mehrpreis.
Das ist für den zweiten Rettungsweg gar nicht erforderlich. Auf der R+T, der Fachmesse der Branche, wurden vor einem Jahr mehrere Lösungen vorgestellt. Die bereits erwähnte Verwendung eines elektrischen Gurtwicklers ist eine davon. WIR-Electronic (https://www.wir-elektronik.de/gurtwickler/) bietet einen an, der das Signal von Raumeldern akustisch erkennt und im Alarmfall automatisch öffnet.
Dann wurde auf der R+T eine Reihe von mechanischen Lösungen für Rollläden gezeigt, solche, wo in die Anlage eine Feder eingebaut ist. Die Notöffnung wird im Brandfall mechanisch ausgelöst und der Rollladen öffnet mehr oder weniger schnell. Ein Hersteller (hat zusätzlich zum Elektroantrieb) einen Gurt, mit dem der Rollladen bei Stromausfall recht schnell und einfach "hochgepumpt" werden kann.
Schleßlich gibt es noch den Klassiker: Die Nothandkurbel, bei der ich immer sage: Die Betonung liegt auf "Not". Um einen Türrollladen 2 meter hoch zu öffnen sind meist weit über 100 Kurbelumdrehungen erforderlich. Überhaupt haben die letztgenannten Lösungen den Nachteil, dass sie manuell ausgelöst werden müssen. Liegt eine hilflose Person hinter einem geschlossenen Rollladen, muss die Feuerwehr erst mal suchen.
Rollläden mit Hochschiebesperre - oder wie wir in der Branche sagen: "Zertifiziert einbruchhemmende Rollläden" - dürften für das Rettungsgerät der Feuerwehr kein Problem darstellen, aber auch hier gilt: Die Feuerwehr muss wissen, wo sie angreifen muss. Sind solche Rollläden im Zweiten Rettungsweg verbaut, müssen sie sich daher lt. o.g. Vorschriften auch bei Stromausfall öffnen lassen (vgl. auch Musterbauordnung MBO und div. Landesbauordnungen).
Schließlich gibt es Rollläden mit 12-Volt Gleichstromantrieb und Akkupufferung. Das trifft z.B. auf Solar-Rollläden zu. Bei diesen kann aber nicht sichergestellt werden, dass im Ernstfall genügend Kapazität im Akku ist und somit sind sie keine geeignete Lösung für den zweiten Rettungsweg. Allerdings gibt es auf dem Markt auch zwei Lösungen für Rollläden mit Akku, die permanent mit den Netz verbunden sind. Mehrere Hersteller bieten ein baugleiches System an, bei dem der Akku nach einem Jahr grundsätzlich getauscht werden soll (die Steuerung macht darauf aufmerksam).
Die komfortabelste Lösung ist meiner Meinung nach die von OZRoll (für die ich freischaffend tätig bin): https://ozroll.de/zweiter-rettungsweg/. Sie ist vor allem kompakt. Der Akku muss nicht regelmäßig getauscht werden, sondern bei Unterschreiten der Kapazität von 20% lässt sich der Rollladen nicht mehr automatisch oder in Selbsthaltung bedienen, sondern man muss den Finger dauerhaft auf der Taste lassen. Damit wird der fällige Akkutausch angezeigt. Ansonsten reicht eine Akkuladung für 10 bis 20 Zyklen. Auch dieses Gerät erkennt akustisch die Signale eines Raumelders und öffnet im Alarmfall selbstätig, was ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal ist. Integriert ist eine Zeitschaltuhr. Ganz wichtig, und das darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, ist die Möglichkeit der Integration in Smarthome-Installationen dank der Implementierung in mediola. Auch Rollläden im zweiten Rettungsweg sollen nämlich komfortabel gesteuert werden können!
Ansonsten habe ich bei eingehenden Recherchen keine besonderen Vorschriften zu elektrischen Einrichtungen im zweiten Rettungsweg gefunden. U.a. muss die DIN EN 13659 für Abschlüsse eingehalten werden. Ansonsten gibt es noch diese Broschüre https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2017...swegen.pdf des [SIZE=15px]Industrieverband Technische Textilien - Rollladen - Sonnenschutz e.V.[/SIZE]
Aus den Vorschriften für Brandmelder lässt sich allenfalls für akkuabhängige Systeme ableiten, dass die Geräte bei zu geringer Kapazität "auf sich aufmerksam machen" müssen. Das trifft auf die letztgenannten Systeme ja zu.
me. Wolfgang Löster
Meister im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk
Dozent in Meisterkursen.
Die Industrie bietet Lösungen für den Fluchtweg an. Das sind z.B. Raffstoren, die mit Akkuunterstützung innerhalb zwei Sekunde 2 m weit öffnen (https://www.warema.de/Produkte/Aussen/Au...affung.php). Solche Anlagen unterliegen einer Reihe von Vorschriften, müssen gewartet werden und kosten jeweils mehrere tausend EURO Mehrpreis.
Das ist für den zweiten Rettungsweg gar nicht erforderlich. Auf der R+T, der Fachmesse der Branche, wurden vor einem Jahr mehrere Lösungen vorgestellt. Die bereits erwähnte Verwendung eines elektrischen Gurtwicklers ist eine davon. WIR-Electronic (https://www.wir-elektronik.de/gurtwickler/) bietet einen an, der das Signal von Raumeldern akustisch erkennt und im Alarmfall automatisch öffnet.
Dann wurde auf der R+T eine Reihe von mechanischen Lösungen für Rollläden gezeigt, solche, wo in die Anlage eine Feder eingebaut ist. Die Notöffnung wird im Brandfall mechanisch ausgelöst und der Rollladen öffnet mehr oder weniger schnell. Ein Hersteller (hat zusätzlich zum Elektroantrieb) einen Gurt, mit dem der Rollladen bei Stromausfall recht schnell und einfach "hochgepumpt" werden kann.
Schleßlich gibt es noch den Klassiker: Die Nothandkurbel, bei der ich immer sage: Die Betonung liegt auf "Not". Um einen Türrollladen 2 meter hoch zu öffnen sind meist weit über 100 Kurbelumdrehungen erforderlich. Überhaupt haben die letztgenannten Lösungen den Nachteil, dass sie manuell ausgelöst werden müssen. Liegt eine hilflose Person hinter einem geschlossenen Rollladen, muss die Feuerwehr erst mal suchen.
Rollläden mit Hochschiebesperre - oder wie wir in der Branche sagen: "Zertifiziert einbruchhemmende Rollläden" - dürften für das Rettungsgerät der Feuerwehr kein Problem darstellen, aber auch hier gilt: Die Feuerwehr muss wissen, wo sie angreifen muss. Sind solche Rollläden im Zweiten Rettungsweg verbaut, müssen sie sich daher lt. o.g. Vorschriften auch bei Stromausfall öffnen lassen (vgl. auch Musterbauordnung MBO und div. Landesbauordnungen).
Schließlich gibt es Rollläden mit 12-Volt Gleichstromantrieb und Akkupufferung. Das trifft z.B. auf Solar-Rollläden zu. Bei diesen kann aber nicht sichergestellt werden, dass im Ernstfall genügend Kapazität im Akku ist und somit sind sie keine geeignete Lösung für den zweiten Rettungsweg. Allerdings gibt es auf dem Markt auch zwei Lösungen für Rollläden mit Akku, die permanent mit den Netz verbunden sind. Mehrere Hersteller bieten ein baugleiches System an, bei dem der Akku nach einem Jahr grundsätzlich getauscht werden soll (die Steuerung macht darauf aufmerksam).
Die komfortabelste Lösung ist meiner Meinung nach die von OZRoll (für die ich freischaffend tätig bin): https://ozroll.de/zweiter-rettungsweg/. Sie ist vor allem kompakt. Der Akku muss nicht regelmäßig getauscht werden, sondern bei Unterschreiten der Kapazität von 20% lässt sich der Rollladen nicht mehr automatisch oder in Selbsthaltung bedienen, sondern man muss den Finger dauerhaft auf der Taste lassen. Damit wird der fällige Akkutausch angezeigt. Ansonsten reicht eine Akkuladung für 10 bis 20 Zyklen. Auch dieses Gerät erkennt akustisch die Signale eines Raumelders und öffnet im Alarmfall selbstätig, was ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal ist. Integriert ist eine Zeitschaltuhr. Ganz wichtig, und das darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, ist die Möglichkeit der Integration in Smarthome-Installationen dank der Implementierung in mediola. Auch Rollläden im zweiten Rettungsweg sollen nämlich komfortabel gesteuert werden können!
Ansonsten habe ich bei eingehenden Recherchen keine besonderen Vorschriften zu elektrischen Einrichtungen im zweiten Rettungsweg gefunden. U.a. muss die DIN EN 13659 für Abschlüsse eingehalten werden. Ansonsten gibt es noch diese Broschüre https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2017...swegen.pdf des [SIZE=15px]Industrieverband Technische Textilien - Rollladen - Sonnenschutz e.V.[/SIZE]
Aus den Vorschriften für Brandmelder lässt sich allenfalls für akkuabhängige Systeme ableiten, dass die Geräte bei zu geringer Kapazität "auf sich aufmerksam machen" müssen. Das trifft auf die letztgenannten Systeme ja zu.
me. Wolfgang Löster
Meister im Rollladen- und Sonnenschutztechnikerhandwerk
Dozent in Meisterkursen.

