24.03.2019, 12:12 AM
[SIZE=14px]Hallo,
warum soll denn der 2. Rettungsweg so kompliziert über die Dächer zu einer Anleiterstelle für Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden?![/SIZE]
[SIZE=14px]Für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen wie z.B. Wohnungen, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. [/SIZE][SIZE=14px]Für solche Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein. Nach der Beschreibung liegen hier drei notwendige Treppen (also noch ein 3. Rettungsweg) vor[/SIZE][SIZE=14px]. Also einfach die drei Wohnungstüren zu den Treppenräumen nutzbar lassen.
Ansonsten: Für den 2. Rettungweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr muß eine erreichbare Stelle in der Nutzungseinheit vorhanden sein. Nicht jedes Fenster muß anleiterbar sein. Nach der Beschreibung ist dieses für die Nutzungseinheit "Dachboden-Ausbau" an der Giebelseite möglich, wenn dort ein Fenster mit den notwendigen Abmessungen vorhanden ist.
Anmerkung: Brandschutztechnisch ist eher zu prüfen, ob die Verbindung dreier Mehrfamilienhäuser über einen gemeinsamen Dachboden-Ausbau genehmigungsfähig ist (z.B. bei Durchbrüchen in Brandwänden/Trennwände zwischen Nutzungseinheiten bzw. Gebäuden).
Viele Grüße,
Lars Oliver Laschinsky[/SIZE]
warum soll denn der 2. Rettungsweg so kompliziert über die Dächer zu einer Anleiterstelle für Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden?![/SIZE]
[SIZE=14px]Für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen wie z.B. Wohnungen, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. [/SIZE][SIZE=14px]Für solche Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein. Nach der Beschreibung liegen hier drei notwendige Treppen (also noch ein 3. Rettungsweg) vor[/SIZE][SIZE=14px]. Also einfach die drei Wohnungstüren zu den Treppenräumen nutzbar lassen.
Ansonsten: Für den 2. Rettungweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr muß eine erreichbare Stelle in der Nutzungseinheit vorhanden sein. Nicht jedes Fenster muß anleiterbar sein. Nach der Beschreibung ist dieses für die Nutzungseinheit "Dachboden-Ausbau" an der Giebelseite möglich, wenn dort ein Fenster mit den notwendigen Abmessungen vorhanden ist.
Anmerkung: Brandschutztechnisch ist eher zu prüfen, ob die Verbindung dreier Mehrfamilienhäuser über einen gemeinsamen Dachboden-Ausbau genehmigungsfähig ist (z.B. bei Durchbrüchen in Brandwänden/Trennwände zwischen Nutzungseinheiten bzw. Gebäuden).
Viele Grüße,
Lars Oliver Laschinsky[/SIZE]

