08.05.2019, 03:17 PM
Guten Tag,
wenn ich Sie recht verstanden habe, wollen Sie eine freistehende Kleingarage (also nicht in das Wohngebäude integriert) an die Grundstücksgrenze setzen. Ich gehe davon aus, dass entweder kein Abstellraum vorhanden ist oder dieser < 20 m² ist.
Dann gilt als Anforderung für die Gebäudeabschlusswand entweder "feuerhemmend" oder "aus nicht brennbaren Baustoffen" (siehe § 9 GaStellV); in beiden Fällen ohne Öffnungen.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen werden gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 GaStellV keine brandschutztechnischen Anforderungen an das Tragwerk gestellt.
An die anderen Wände bestehen ebenfalls keine Anforderungen.
Gruß
C. Lammer
wenn ich Sie recht verstanden habe, wollen Sie eine freistehende Kleingarage (also nicht in das Wohngebäude integriert) an die Grundstücksgrenze setzen. Ich gehe davon aus, dass entweder kein Abstellraum vorhanden ist oder dieser < 20 m² ist.
Dann gilt als Anforderung für die Gebäudeabschlusswand entweder "feuerhemmend" oder "aus nicht brennbaren Baustoffen" (siehe § 9 GaStellV); in beiden Fällen ohne Öffnungen.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen werden gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 GaStellV keine brandschutztechnischen Anforderungen an das Tragwerk gestellt.
An die anderen Wände bestehen ebenfalls keine Anforderungen.
Gruß
C. Lammer

