Lüftung im Dachgeschoss (GK3)
#2
Guten Tag,

zu Ihrem Beitrag und zu Ihren Fragen folgende Hinweise:

Bei der Gebäudeklasse handelt es sich um eine Legaleinstufung. Es gibt keine "Option auf GK3". Entweder ist (mindestens) ein Aufenthaltsraum möglich (im Sinne der BayBO); dann ist und beleibt das Gebäude GK3. Oder nicht, dann ist und beleibt das Gebäude GK2. Genau durch die Formulierung, ob "ein Aufenthaltsraum möglich ist" hat der Gesetzgeber bereits die von Ihnen angedachte Option geschaffen.
Die Möglichkeit, in eine andere GK zu kommen, besteht nur dann, wenn Sie zum Beispiel das Dach bzw. den Dachstuhl komplett entfernen, ein neues Geschoss einziehen und darüber wieder das Dachaufbauen. Oder beispielsweise den Dachaufbau so verändern (durch ausladende Gauben etc.), dass nun Aufenthaltsräume möglich sind.
Wenn der Spitzboden als Geschoss genutzt wird, ist auch eine Erschließung über den Treppenraum

Wenn ich Sie recht verstanden habe, sollen beide Ebenen der Wohnung im Dachraum sein. Dann muss die Decke zwischen der Wohnung darunter und dem Dachraum mindestens feuerhemmend ausgebildet werden. Ebenso zwischen den beiden Geschossen im Dachraum.

Solange das Lüftungsgerät nur die eine Wohnung versorgt, werden an die Durchdringungen keine Anforderungen gestellt (siehe Art. 38 BayBO).

Die vorgenannten Aussagen geben des inhaltlich den Gesetzestext wieder. Da jedoch auch andere Lösungen möglich sind, rate ich Ihnen, dass Sie sich von einen Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz beraten lassen.

Gruß
C. Lammer
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Lüftung im Dachgeschoss (GK3) - von Hans - 23.04.2019, 03:00 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 08.05.2019, 03:41 PM

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