Notwendiger Flur mit angrenzendem Einzel-WC-Raum, bauordnungsrechtliche Einordnung
#2
Guten Tag,

in Ihren Angaben fehlt leider die Gebäudeklasse.

Gemäß § 12 der "Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung" muss die Tür zum notwendigen Flur dichtschließend sein.

Die Frage der Nutzungseinheit hiervon unberührt. Nichtsdestotrotz ist ein WC ist keine Nutzungseinheit.

Gruß
C. Lammer

Auszug aus § 12 Abstz 4 LBOAVO
"Die Wände notwendiger Flure müssen ... feuerhemmend ... sein. ... Türen in diesen Wänden müssen dicht
schließen ...".
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[Kein Betreff] - von clammer - 18.06.2019, 07:33 AM
[Kein Betreff] - von nagmat84 - 21.06.2019, 06:26 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 24.06.2019, 07:33 AM
[Kein Betreff] - von nagmat84 - 24.06.2019, 08:04 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 01.07.2019, 07:34 AM

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