24.06.2019, 07:33 AM
Die Lüftungsgitter sind unzulässig. Ggf. kann man sich mit einem größeren Unterschnitt des Türblattes behelfen.
Abgesehen davon habe ich Zweifel, ob die (technische) Lösung mit der MLAR konform ist.
Gruß
C. Lammer
Abgesehen davon habe ich Zweifel, ob die (technische) Lösung mit der MLAR konform ist.
Gruß
C. Lammer

