24.06.2019, 08:04 AM
Sehr geehrter Herr Lammer, zwei Anmerkungen: a) "Dichtschließend" ist nirgendwo legal definiert, sondern ist ein Begriff der verkehrsüblichen Anschauung. Wenn man nun die Auffassung vertritt, dass Lüftungsgitter unzulässig sind, weil dadurch die Tür nicht mehr dicht ist, (eine Auffassung, die ich durchaus plausibel finde), wie kann man dann jedoch einen größeren Türunterschnitt als zulässig erachten? Das erscheint mir widersprüchlich. b) Sämtliche Versorgungsleitungen für die WCs verlaufen vertikal und passieren nicht den notwendigen Flur. Wo sehen sie Probleme in Bezug auf die MLAR? MfG, M. Nagel

