12.05.2014, 04:29 PM
Hallo Herr Hanson,
Ihre Fragen sind eigentlich mehr juristischer als brandschutztechnischer Art. Für eine Rechtsauskunft müssen Sie sich bitte an
einen Rechtsanwalt wenden.
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Antworten auf Ihre Fragen vom abgeschlossenen Mietvertrag abhängig sind.
Grundsätzlich müssen Sie als Mieter eine Sache so zurückgeben, wie Sie Ihnen überlassen wurde. Wenn Sie also einen Umbau ohne den Vermieter durchführen, müssen Sie diesen zum Ende des Mietverhältnisses wieder zurückbauen. Beides müssen Sie auch bezahlen.
Für die vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Vermeiter zuständig; ansonsten der Mieter. Es empfiehlt sich, die Umbaumaßnahmen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen vertaglich mit dem Vermieter zu regeln.
Gruß
C. Lammer
Ihre Fragen sind eigentlich mehr juristischer als brandschutztechnischer Art. Für eine Rechtsauskunft müssen Sie sich bitte an
einen Rechtsanwalt wenden.
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Antworten auf Ihre Fragen vom abgeschlossenen Mietvertrag abhängig sind.
Grundsätzlich müssen Sie als Mieter eine Sache so zurückgeben, wie Sie Ihnen überlassen wurde. Wenn Sie also einen Umbau ohne den Vermieter durchführen, müssen Sie diesen zum Ende des Mietverhältnisses wieder zurückbauen. Beides müssen Sie auch bezahlen.
Für die vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Vermeiter zuständig; ansonsten der Mieter. Es empfiehlt sich, die Umbaumaßnahmen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen vertaglich mit dem Vermieter zu regeln.
Gruß
C. Lammer

