Herzlich willkommen!
#1
Mich beschäftigt das Thema Brandschutztechnische Wertung eines Wäschabwurfschachtes im MFWH sowie die Anforderung in Bezug auf eine Brandschutztechnische Sanierung eines solchen Schachtes.

Kann der Schacht ohne Brandschutzabschluß im jeweiligen Stockwerk in Betrieb bleiben?
Zählt das Argument "Bei Inbetriebnahme abgenommen" und aus diesem Grund kein Sanierungsbedarf?

Gerne beschäftige ich mich mit Meinungen/ Lösungen
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von 1935879 - 16.08.2019, 11:12 AM
[Kein Betreff] - von 1935879 - 16.08.2019, 12:53 PM
[Kein Betreff] - von Admin Feuertrutz - 19.08.2019, 07:46 AM

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