29.08.2019, 08:28 AM
"Bestandsschutz" bedeutet, dass der Bauherr/Eigentümer vor Auflagen der Baubehörde "geschützt" wird, solange er sein Gebäude genehmigungskonform betreibt und unterhält und keine Gefahren vorhanden sind, die ein Anpassungsverlangen nach sich ziehen (zum Beispiel fehlende Fluchtwege). Es handelt sich hier also um eine rein baurechtliche Fragestellung.
Die TGA ist davon nur insoweit betroffen, wenn die Änderungen genehmigungspflichtig sind.
Den Umbau der Heizung würde ich grundsätzlich als genehmigungsfrei einschätzen; gleichwohl sie nach aktuellen Recht ausgeführt werden müsste.
Aber: Die schreiben, dass nun eine "Pelletsanlage" eingebaut werden soll. Dafür benötigen Sie einen Brennstofflagerraum. Und je nach Leistung muss die Feuerungsverordnung des betreffenden Bundeslandes eingehalten werden. Insofern sind Sie dann wieder im Genehmigungsverfahren.
Gruß
C. Lammer
Die TGA ist davon nur insoweit betroffen, wenn die Änderungen genehmigungspflichtig sind.
Den Umbau der Heizung würde ich grundsätzlich als genehmigungsfrei einschätzen; gleichwohl sie nach aktuellen Recht ausgeführt werden müsste.
Aber: Die schreiben, dass nun eine "Pelletsanlage" eingebaut werden soll. Dafür benötigen Sie einen Brennstofflagerraum. Und je nach Leistung muss die Feuerungsverordnung des betreffenden Bundeslandes eingehalten werden. Insofern sind Sie dann wieder im Genehmigungsverfahren.
Gruß
C. Lammer

