30.09.2019, 08:06 AM
Leider haben Sie kein Bundesland angegeben, so dass ich nur aus der Musterbauordnung (MB0) zitieren kann. Ob das auch für Ihre Bauvorhaben zutrifft, müssen Sie dann in der Bauordnung des betreffenden Bundeslandes nachlesen.
MBO, § 28 Außenwände
"(3) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen ein schließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein; Unterkonstruktionen aus normalentflammbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt sind"
Gruß
C. Lammer
MBO, § 28 Außenwände
"(3) Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen ein schließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwerentflammbar sein; Unterkonstruktionen aus normalentflammbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt sind"
Gruß
C. Lammer

