11.10.2019, 01:20 PM
Sehr geehrter Herr Lammer,
urlaubs- und arbeitsbedingt erst heute meine Antwort zu Ihrenm Beitrag.
Die anleiterbare Stelle kann natürlich nicht in einem Bewohnerzimmer sondern muss für alle ständig erreichbar sein. Das wäre aber z. B. bei der zentralen Erschließung (umgangssprachlich "Flur") oder der Gemeinschaftsküche durchaus der Fall. Und ich würde bei den Bewohnerzimmern nicht von Wohnung sprechen, häufig handelt es sich ja tatsächlich nur um ein Zimmer mit mehr oder weniger abgetrennter Naßzelle.
Was das Wohnheim angeht, sin ich hingegen ganz bei Ihnen. Nur leider sehen das manche Bauaufsichten anders und hängen am "Wohnheim" fest.
Mit kollegialem Gruß aus dem Norden,
Frank Fleischhauer
urlaubs- und arbeitsbedingt erst heute meine Antwort zu Ihrenm Beitrag.
Die anleiterbare Stelle kann natürlich nicht in einem Bewohnerzimmer sondern muss für alle ständig erreichbar sein. Das wäre aber z. B. bei der zentralen Erschließung (umgangssprachlich "Flur") oder der Gemeinschaftsküche durchaus der Fall. Und ich würde bei den Bewohnerzimmern nicht von Wohnung sprechen, häufig handelt es sich ja tatsächlich nur um ein Zimmer mit mehr oder weniger abgetrennter Naßzelle.
Was das Wohnheim angeht, sin ich hingegen ganz bei Ihnen. Nur leider sehen das manche Bauaufsichten anders und hängen am "Wohnheim" fest.
Mit kollegialem Gruß aus dem Norden,
Frank Fleischhauer

