14.10.2019, 02:54 PM
Zunächst einmal sollte der Zweck eines solchen Brandschutzkonzeptes geklärt werden.
Sollte es zum Beispiel in Rahmen eines Bauantrages genutzt werden, sind - länderabhängig - Vorgaben zum Inhalt geregelt und der Ersteller muss ein Sachverständiger* sein.
Auch ansonsten sind Sachverständige* hierfür die richtigen Ansprechpartner.
Sie sollten im Vorfeld auch die Ziele ihres Unternehmens kennen (zum Beispiel Sachschutz), denn im Baurecht geht es nur um die öffentliche Sicherheit.
Weitere Hilfestellungen bietet vielleicht auch der Versicherer ihres Unternehmens.
Die "Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes" (vfdb) hat eine Richtlinie zur Erstellung von Brandschutzkonzepten herausgegeben (https://shop.vds.de/de/produkt/vfdb-01-0...oload=true).
Vielleicht hilf Ihnen auch der "Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes" schon einmal weiter (https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden...bundes.pdf)
Gruß
C. Lammer
* staatlich anerkannte® oder öffentlich(e) bestellte® und vereidigte® Sachverständige® für den vorbeugenden Brandschutz*
Sollte es zum Beispiel in Rahmen eines Bauantrages genutzt werden, sind - länderabhängig - Vorgaben zum Inhalt geregelt und der Ersteller muss ein Sachverständiger* sein.
Auch ansonsten sind Sachverständige* hierfür die richtigen Ansprechpartner.
Sie sollten im Vorfeld auch die Ziele ihres Unternehmens kennen (zum Beispiel Sachschutz), denn im Baurecht geht es nur um die öffentliche Sicherheit.
Weitere Hilfestellungen bietet vielleicht auch der Versicherer ihres Unternehmens.
Die "Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes" (vfdb) hat eine Richtlinie zur Erstellung von Brandschutzkonzepten herausgegeben (https://shop.vds.de/de/produkt/vfdb-01-0...oload=true).
Vielleicht hilf Ihnen auch der "Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes" schon einmal weiter (https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden...bundes.pdf)
Gruß
C. Lammer
* staatlich anerkannte® oder öffentlich(e) bestellte® und vereidigte® Sachverständige® für den vorbeugenden Brandschutz*

