23.10.2019, 08:27 AM
Sehr geehrter Herr Lammer,
ich würde das auch als Mehrfamilienhaus mit Wohnungen für jeweils 6-8 Bewohner betrachten, nur sieht das mindestens eine untere Bauaufsicht in S-H leider eben anders und betrachtet jedes Bewohnerzimmer als separate Nutzungseinheit, die demnach jeweils angeleitert werden muss. Dass das durch das Umsetzen des Rettungsgerätes ggf. länger dauert, wäre nicht relevant, da es um die Einhaltung der Vorschrift ginge. Eine Abweichung, dass lediglich an einer zentralen Stelle angeleitert werden kann, ist nach mir von mehreren voneinander unabhängigen Quellen getätigter Aussage in S-H durch die oberste Bauaufsicht ausdrücklich untersagt worden.
Alternativ wäre nach Aussage der unteren Bauaufsicht bei zusammenhängender Betrachtung als eine zusammenhängende Nutzungseinheit das als Sonderbau (wg. Studentenwohnheim) einzustufen, so dass ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich würde.
Alles für ein Bestandsgebäude, das kurzfristig auf Grund des Wohnraummangels für Studenten bis zur Errichtung eines Neubaus revitalisert werden soll, nicht wirklich sinnvoll.
Man kann da leider manchmal verzweifeln. Und der Rechtsweg dauert Jahre, so dass die Bauherren hier regelmäßig einknicken.
Mit kollegialen Grüßen,
F. Fleischhauer
ich würde das auch als Mehrfamilienhaus mit Wohnungen für jeweils 6-8 Bewohner betrachten, nur sieht das mindestens eine untere Bauaufsicht in S-H leider eben anders und betrachtet jedes Bewohnerzimmer als separate Nutzungseinheit, die demnach jeweils angeleitert werden muss. Dass das durch das Umsetzen des Rettungsgerätes ggf. länger dauert, wäre nicht relevant, da es um die Einhaltung der Vorschrift ginge. Eine Abweichung, dass lediglich an einer zentralen Stelle angeleitert werden kann, ist nach mir von mehreren voneinander unabhängigen Quellen getätigter Aussage in S-H durch die oberste Bauaufsicht ausdrücklich untersagt worden.
Alternativ wäre nach Aussage der unteren Bauaufsicht bei zusammenhängender Betrachtung als eine zusammenhängende Nutzungseinheit das als Sonderbau (wg. Studentenwohnheim) einzustufen, so dass ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich würde.
Alles für ein Bestandsgebäude, das kurzfristig auf Grund des Wohnraummangels für Studenten bis zur Errichtung eines Neubaus revitalisert werden soll, nicht wirklich sinnvoll.
Man kann da leider manchmal verzweifeln. Und der Rechtsweg dauert Jahre, so dass die Bauherren hier regelmäßig einknicken.
Mit kollegialen Grüßen,
F. Fleischhauer

