Nutzungseinheiten in Studentenwohnheimen
#6
Sehr geehrter Herr Fleischhauer,

da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit "Mehrfamilienhaus" ist gemeint, jedes "Bewohnerzimmer" ist eine eigene Wohnung. Da bin ich mit der Bauaufsicht einer Meinung.
Das Umsetzen des Rettungsgerätes ist kein Argument, da jede Wohnung durch Trennwände begrenzt wird.

Weder für ein Wohnheim noch für einen "Sonderbau" (mit welchem Kriterium dieser denn begründet werden soll, bleibt unklar) sehe ich die Voraussetzungen erfüllt. Auch die Art und Weise, wie solche Apartments vermietet werden, steht dieser Betrachtung im Wege.

Der Vorschlag, für "jeweils 6-8 Bewohner" eine Nutzungseinheit zu schaffen, hieße ja, dass es sich um eine Wohnung mit einem Mieter handelt, der dann auf seine Verantwortung die anderen Zimmer untervermietet. Dies ist aber, so wie die Frage verstanden habe, so nicht gewollt.

Es bleibt also nur die bereits im vorigen Beitrag genannte Variante mit der Abweichung; wobei auch diese erst genehmigt werden muss.

Gruß
C. Lammer
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von clammer - 22.08.2019, 07:42 AM
[Kein Betreff] - von Frank Fleischhauer - 11.10.2019, 01:20 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 11.10.2019, 02:10 PM
[Kein Betreff] - von Frank Fleischhauer - 23.10.2019, 08:27 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 23.10.2019, 03:53 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste