Fenster mit Einfachverglasung – Brandschutz vs. Klimaschutz
#2
Guten Tag,

ohne Details ist es aus der Ferne etwas schwierig mit einer für Sie befriedigenden Antwort.
Aus baurechtlicher Sicht ist zunächst einmal die Baugenehmigung maßgebend. Und zwar solange, wie das Gebäude gemäß dem genehmigtem Zustand entsprechend genutzt und betrieben wird.
Solange also nur die Fenster ausgetauscht werden, kann dies unter der vorgenannten Voraussetzung 1:1 geschehen.

Jetzt kommt der formale Teil.
Nach heutigen Baurecht (also bei einem Neubau) muss zunächst einmal jeder auf seinem Grundstück die Abstände zu Grundstücksgrenze einhalten. D. h. wenn der Nachbar (hier: Geschäftsgebäude) zu Nahe an der Grenze steht, ist das nicht Ihr Problem, sondern das des Nachbarn.
Wenn man den eigenen (brandschutztechnischen) Abstand zur Grundstücksgrenze nicht einhalten kann, benötigt das Gebäude eine Gebäudeabschlusswand in Form einer Brandwand (bzw. bei GK 3 mindestens eine hochfeuerhemmende Wand). Diese ist öffnungslos auszuführen. Damit sind also Fenster nicht zulässig.
Sehr wohl aber im bestimmten Umfang sind Verglasungen der gleichen Brandschutzqualität zulässig; bei einer Brandwand also F90 (und nicht etwa G!).
Zu den Begriffen: Fenster sind öffenbar und gelten daher als Öffnung; Verglasungen dagegen feststehend und werden wie die Wand betrachtet.
Es gibt heute auf dem Markt auch F90-Fenster. Diese sind mit technischen Einrichtungen versehen, die im Brandfall das Fenster automatisch schließen. Dieses Funktionsprinzip haben Sie vielleicht schon bei Brandschutztüren gesehen. Für ein Wohnhaus erscheint mit diese Lösung, nicht zuletzt auch wegen der Folgekosten, für ökonomisch wenig geeignet.
Außerdem ist zu beachten, dass Brandschutzverglasungen und -fenster nur in entsprechend qualifizierte Wände eingebaut werden dürfen.
Eine F90-Verglasung in einer F0-Wand bleibt F0.

Gruß
C. Lammer
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von clammer - 11.11.2019, 08:56 AM
[Kein Betreff] - von Martin - 14.11.2019, 11:10 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 15.11.2019, 09:29 AM
[Kein Betreff] - von dasbe - 22.11.2019, 03:59 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste