Fenster mit Einfachverglasung – Brandschutz vs. Klimaschutz
#3
Guten Tag Herr Lammer,

danke für Ihre ausführliche Antwort!

clammer;n939 schrieb:Guten Tag,

ohne Details ist es aus der Ferne etwas schwierig mit einer für Sie befriedigenden Antwort.
Aus baurechtlicher Sicht ist zunächst einmal die Baugenehmigung maßgebend. Und zwar solange, wie das Gebäude gemäß dem genehmigtem Zustand entsprechend genutzt und betrieben wird.
Solange also nur die Fenster ausgetauscht werden, kann dies unter der vorgenannten Voraussetzung 1:1 geschehen.

Und genau da scheiden sich die Geister.
Was überwiegt, Brandschutz oder Bestandschutz?
Manch einer ist der Meinung der Bestandsschutz geht verloren wenn der Bestand (also die alten Fenster) verändert wird.

Z.B. eine Info dazu
[SIZE=12px]"Bestandsschutz gilt bei Fenstern in Grenzwänden nicht unbedingt"[/SIZE]
https://www.loebbecke-goevert.de/Aktuell...dingt.html

Ich vermute genau das ist eine sehr individuelle Auslegungssache je nachdem wer die Sache begutachtet...

Um nichts falsch zu machen werde ich nun vermutlich die Fenster mit einer Low-e Glasscheibe innen aufdoppeln und somit die alten Rahmen belassen wie sie sind, leider.


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[Kein Betreff] - von clammer - 11.11.2019, 08:56 AM
[Kein Betreff] - von Martin - 14.11.2019, 11:10 AM
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