15.11.2019, 09:29 AM
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Bauantrag eingereicht wurde. Hier wurde Bestandsschutz geltend gemacht, dem vom Gericht widersprochen wurde. Hier hat also die Behörde nicht ermessensfehlerfrei agiert.
"Bestandsschutz" bezieht sich auf der Verhältnis der Behörde zum Bürger. Die Frage würde dann relevant, wenn Sie einen Bauantrag stellen oder die Behörde gegenüber Ihnen ein Anpassungsverlangen (an heutiges Baurecht) wegen "Gefahr im Verzug" stellt.
Gruß
C. Lammer
"Bestandsschutz" bezieht sich auf der Verhältnis der Behörde zum Bürger. Die Frage würde dann relevant, wenn Sie einen Bauantrag stellen oder die Behörde gegenüber Ihnen ein Anpassungsverlangen (an heutiges Baurecht) wegen "Gefahr im Verzug" stellt.
Gruß
C. Lammer

