08.10.2014, 04:01 PM
Guten Tag,
Sie brauchen keine RWA, sondern eine Anlage zur Rauchableitung aus dem Treppenraum (Rauchabzug nach Bauregeliste Teil C).
Die Berechung der 5% bezieht sich auf die Grundfläche, also nicht auf das oberste Geschoss.
Gruß
C. Lammer
Sie brauchen keine RWA, sondern eine Anlage zur Rauchableitung aus dem Treppenraum (Rauchabzug nach Bauregeliste Teil C).
Die Berechung der 5% bezieht sich auf die Grundfläche, also nicht auf das oberste Geschoss.
Gruß
C. Lammer

