Ausgabepflicht Brandschutzordnung Teil B
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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich der Brandschutzordnung Teil B.

Hierzu habe ich zwar bereits die DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12 gelesen, werde aber nicht ganz schlau draus.

Ist gesetzlich verankert, dass die Brandschutzordnung Teil B jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden muss oder
handelt es sich hierbei nur um eine Empfehlung?

Oder müssen die Mitarbeiter nur jährlich bzgl. BSO Teil B unterwiesen werden und wenn ja in welchem Umfang?

Danke für eure Antworten

Gruß
Markus
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Nachrichten in diesem Thema
Ausgabepflicht Brandschutzordnung Teil B - von SpO_oKy - 10.01.2020, 09:04 AM
[Kein Betreff] - von HujerB - 15.01.2020, 03:56 PM
[Kein Betreff] - von SpO_oKy - 16.01.2020, 02:55 PM

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