Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten?
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Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten?
Ich verstehe leider nichts von Elektro.
Unter anderem sind Gebäude mit erhöhter Brandgefahr ein Sonderbau gem. Sächs. BauO §4 (4) Nr. 20
(Anlagen, die in den Nummern 1 bis 19 nicht aufgeführt und deren Art oder Nutzung mit
vergleichbaren Gefahren verbunden sind.)
Was bedeutet das? Ab welcher Leistung von elektrischen Anlagen?

Gehören elektrische Betriebsräume für Transformatoren und Schaltanlagen mit
Nennspannungen über 1 kV zu Sonderbauten?

Über fachlich hinterlegte Meinungen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Tina Richter (Dipl.-Ing. Architektur)
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Nachrichten in diesem Thema
Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten? - von Tina Richter - 16.01.2020, 05:52 PM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 20.01.2020, 05:11 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 22.01.2020, 08:23 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 27.01.2020, 05:36 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 30.01.2020, 05:22 PM

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