Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten?
#2
Gemäß IS-ARGEBAU (https://www.bauministerkonferenz.de/verz...59O986O991) ist das Muster einer Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen unter Sonderbauten, Feuerungsanlagen und Garagen zu finden. Daran würde ich mich orientieren und die bauliche Anlage gegebenenfalls unter Punkt 20. Anlagen und Räume, die in den Nummern 1 bis 19 nicht aufgeführt und deren Art oder Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind, einordnen.

m.f.G.
U. Drechsler
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[Kein Betreff] - von Brandsicher - 20.01.2020, 05:11 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 22.01.2020, 08:23 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 27.01.2020, 05:36 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 30.01.2020, 05:22 PM

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