22.01.2020, 08:23 AM
Guten Tag Frau Richter,
Sonderbauten sind nur die unter §2 Absatz 4 SächsBO aufgeführten Tatbestände. Also lautet die Antwort auf Ihre Frage "Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten?" Nein.
Gleichwohl ist die SächsEltBauR für Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV einzuhalten.
Durch die Anwendung der SächsEltBauR entsteht im Umkehrschluss kein Sonderbau.
Gruß
C. Lammer
Sonderbauten sind nur die unter §2 Absatz 4 SächsBO aufgeführten Tatbestände. Also lautet die Antwort auf Ihre Frage "Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten?" Nein.
Gleichwohl ist die SächsEltBauR für Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV einzuhalten.
Durch die Anwendung der SächsEltBauR entsteht im Umkehrschluss kein Sonderbau.
Gruß
C. Lammer

