Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten?
#3
Guten Tag Frau Richter,

Sonderbauten sind nur die unter §2 Absatz 4 SächsBO aufgeführten Tatbestände. Also lautet die Antwort auf Ihre Frage "Sind Gleichrichterwerke prinzipiell als Sonderbau zu bewerten?" Nein.
Gleichwohl ist die SächsEltBauR für Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV einzuhalten.
Durch die Anwendung der SächsEltBauR entsteht im Umkehrschluss kein Sonderbau.

Gruß
C. Lammer
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 20.01.2020, 05:11 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 22.01.2020, 08:23 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 27.01.2020, 05:36 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 30.01.2020, 05:22 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste