23.01.2020, 08:21 AM
Guten Tag,
solange es sich bei Kleingaragen um eigenständige Gebäude handelt, bleiben es Kleingaragen.
Sie können die geplanten Garagen so einander reihen; da gibt es keine Abweichung. Die nichtbrennbare Wand ist ausreichend.
Gruß
C. Lammer
solange es sich bei Kleingaragen um eigenständige Gebäude handelt, bleiben es Kleingaragen.
Sie können die geplanten Garagen so einander reihen; da gibt es keine Abweichung. Die nichtbrennbare Wand ist ausreichend.
Gruß
C. Lammer

