Länge 2. Rettungsweg bei Sonderbauten
#2
[SIZE=12px]Die Brandschutzanforderungen der Bundesländer stellen einen Kompromiss dar. Es wird nie das maximal mögliche gefordert.
Ansatz: es brennt nur in einem Brandabschnitt, es gibt nur ein Brandereignis.
Wenn durch ein Ereignis es in mehreren Brandabschnitten gleichzeitig brennt, ist mit einem teilweisen Versagen des Brandschutzkonzeptes zu rechnen, weil nicht jede Möglichkeit in Betracht gezogen wird; es muss auch realistisch bezahlbar bleiben.

Nur ein Rettungsweg fällt aus. Wenn es der zweite ist, gibt es keine direkte Anforderungen an den zweiten.

Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch für Sonderbauten, wenn dort nichts anderes vermerkt wird 35 m (§ 35 MBO) oder im Brandschutzkonzept wird davon abgewichen. Zu beachten ist aber, "Sind mehrere notwendige Treppenräume erforderlich, müssen sie so verteilt sein, dass sie [/SIZE]
möglichst entgegengesetzt [SIZE=12px]liegen und dass die Rettungswege [/SIZE]möglichst kurz [SIZE=12px]sind." Also: zweiter Rettungsweg keine direkten Anforderungen ... es sind trotzdem sinnvolle Lösungen zu finden.

1. zwei bauliche Rettungswege? (Hochhaus, keine Rettungsgeräte der Fw vorhanden, Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten, Schulen)
Sonderbauten nach Muster:[/SIZE]



[SIZE=12px]SchulbauRL keine Anforderungen, also gilt MBO
Verkaufsstätte 25 m + 35 bei Ladenstraßen ...
[/SIZE]
G[SIZE=12px]aVo 30 oder 50 m[/SIZE]
[SIZE=12px]Versammlungsstätten 30 …60 m[/SIZE]
[SIZE=12px]Industriebau 35 … 70 m -> siehe aber auch ASR A2.3 10 … 35 m[/SIZE]

[SIZE=12px]dabei sind eine ganze Reihe von Nebenbedingungen in den Landesvorschriften und das Brandschutzkonzept bzw. die Auflagen der Baugenehmigung zu beachten.

Es ergibt sich rechnerisch oft trotzdem eine maximale Länge für den zweiten Rettungsweg (z.B. 1. RW 10 m im Beherbergungszimmer, 5 m Flur - dieser Weg fällt aus -> zweiter Rw: 10 m im Zimmer + 20 m Maximalläge für den ersten Rettungsweg in entgegengesetzter Richtung + 25 m des anderen ersten Rw = 55 m Maximallänge für den 2. Rw), ob das Beispiel ohne Skizze verständlich ist Smile? [/SIZE]


[SIZE=12px]Aber auch hier sind weiterführende Anforderungen zu beachten. Das Baurecht begrenzt die maximale Flurlänge. Der maximale Abstand von Brandwänden ist zu beachten. Eine Begrenzung besteht durch die eingeschränkte Größe der zulässigen Nutzungseinheiten (200m² oder 400m²), alles andere über Abweichungen vom materiellen Baurecht im Konzept.[/SIZE]

[SIZE=12px]Die Frage ist also nicht so ohne weiteres ohne konkretes Beispiel zu beantworten. [/SIZE]
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Nachrichten in diesem Thema
Länge 2. Rettungsweg bei Sonderbauten - von mindmap - 21.12.2019, 05:17 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 30.01.2020, 04:02 PM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 31.01.2020, 05:02 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 03.02.2020, 08:49 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 06.11.2020, 10:50 AM

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