30.01.2020, 05:22 PM
Wenn es bei dem Gebäude sich nicht um ein Verfahrensfreies Gebäude handelt gilt:
§66 Abs. 3
[SIZE=14px]"Bei
1.Sonderbauten,
2.Mittel-und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 88 Absatz 1 Nummer 3 und
3.Gebäuden der Gebäudeklasse 5, muss der Brandschutznachweis bauaufsichtlich geprüft sein."
D.h. nicht unbedingt, dass es keinen Brandschutznachweis geben muss. Der muss nur nicht einer Prüfung durch die Bauaufsicht unterzogen werden. Wer den Nachweis erstellen darf ist dort auch geregelt.[/SIZE]
§66 Abs. 3
[SIZE=14px]"Bei
1.Sonderbauten,
2.Mittel-und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach § 88 Absatz 1 Nummer 3 und
3.Gebäuden der Gebäudeklasse 5, muss der Brandschutznachweis bauaufsichtlich geprüft sein."
D.h. nicht unbedingt, dass es keinen Brandschutznachweis geben muss. Der muss nur nicht einer Prüfung durch die Bauaufsicht unterzogen werden. Wer den Nachweis erstellen darf ist dort auch geregelt.[/SIZE]

