31.01.2020, 05:02 PM
Der Rettungsweg hat keine Länge!
Das Baurecht fordert nur Mindestentfernungen zu Ausgängen bzw. Treppenräumen. Diese kann gegebenenfalls verlängert werden. (MVStättVO: Der erste Rettungsweg darf, soweit er über eine Ladenstraße führt, auf der Ladenstraße eine zusätzliche Länge von höchstens 35 m haben, wenn …)
Eine konkrete Länge gibt das Baurecht nur für Stichflure vor.
Allein die MVStättVO sowie die MIndBauRL führen die Lauflänge ein, die jedoch auf der Zulässigen Entfernung basiert.
m.f.G.
U. Drechsler
Das Baurecht fordert nur Mindestentfernungen zu Ausgängen bzw. Treppenräumen. Diese kann gegebenenfalls verlängert werden. (MVStättVO: Der erste Rettungsweg darf, soweit er über eine Ladenstraße führt, auf der Ladenstraße eine zusätzliche Länge von höchstens 35 m haben, wenn …)
Eine konkrete Länge gibt das Baurecht nur für Stichflure vor.
Allein die MVStättVO sowie die MIndBauRL führen die Lauflänge ein, die jedoch auf der Zulässigen Entfernung basiert.
m.f.G.
U. Drechsler

