03.02.2020, 08:49 AM
Brandsicher;n988 schrieb:Der Rettungsweg hat keine Länge!
Zitat aus dem Feuertrutz:
4.3 Rettungswegläng
Der erste bauliche Rettungsweg
• im Erdgeschoss der Weg bis ins Freie,
• in den Obergeschossen der Weg von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums bis zum nächstgelegenen Treppenraum und
• in Kellergeschossen der Weg von jeder Stelle bis zum nächstgelegenen Treppenraum
wird begrenzt durch die maximal zulässige Rettungsweglänge. Diese ist in der MBO 2002 und in den meisten LBOs auf 35 m festgelegt und wird für Sonderbauten in den entsprechenden Sondervorschriften geregelt. Die maximal zulässige Rettungsweg-länge bestimmt u.a., ob eine notwendige Treppe oder ein Ausgang ins Freie ausreichend ist oder ob davon mehrere benötigt werden. In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch von großer Bedeutung, wie die Rettungsweglänge gemessen wird. Dabei werden die Begriffe Luftlinie und Lauflinie verwendet.
z.B. Ba-Wü §11 LBOAVO
"Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein."
Die Worte Entfernung und Länge dürften in dieser Bedeutung dasselbe sein.

