Nutzungsänderung Garage in Arbeitsraum, NRW
#2
Guten Tag,

leider sind die Informationen für die Antworten nicht ausreichend.

Ein wichtiger, wenn nicht gar zentraler Aspekt ist der Grenzabstand (auf das Bild bezogen) nach links.
Kleingargen sind im Baurecht privilegiert; der Umstand entfällt durch die Umnutzung.

Um was für eine "gewerbliche" Nutzung handelt es sich denn?

Neben der Trennwand zum EFM ergeben sich auch noch Anforderungen an die Trennwände zur Garage bzw. zum Raum dahinter. Auch an die (linke) Außenwand der Garage werden ggf. noch Anforderungen gestellt.
Auch ergeben sich ggf. noch Anforderungen an das Dach der "gewerblichen Nutzung".

Eine innere Brandwand ist nicht notwendig, da es sich um ein(?) Grundstück handelt.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von clammer - 07.02.2020, 03:35 PM
[Kein Betreff] - von ArTun - 07.02.2020, 04:43 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 10.02.2020, 09:02 AM

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