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Einfamilienhaus eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss. Ist es zulässig das der Zugangsflur zu den Zimmern im DG über einen Luftraum mit der Küche im Erdgschoss verbunden ist? Das Treppenhaus ist durch eine Tür von diesem offenen Bereich getrennt. 2.ter Rettungsweg erfolgt über Dachflächenfenster der Zimmer.
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Da Ihre Frage sehr allgemeine gehalten und die Informationen sehr spärlich sind, kann auch die Antwort nur allgemein sein. Leider haben Sie auch kein Bundesland angegeben.
Sie schreiben, dass das EFH eingeschossig ist, aber auch, das es Zimmer im DG hat. Damit wäre es zweigeschossig.
Soweit die Wohnung über beide Wohnetagen kleiner 400 m² ist, wäre der Deckendurchbruch baurechtlich zulässig.
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Beitragstitel an Thema angepasst. Viele Grüße, Forum Admin
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Feststellung der Gebäudeklasse -> Erster Rettungsweg ist auch für das DG nutzbar? Zweiter Rettungsweg über Fenster funktioniert, Fenstergrößen, Erreichbarkeit der Fenster (komme ich auch wirklich raus)?
Ich nehme mal die MBO
"Für Nutzungseinheiten ...müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen"
Zu beachten ist, dass in Gebäudeklasse 1 und 2 notwendige Treppen vorgeschrieben sind, aber diese keinen eigenen Treppenraum haben müssen.