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    Fluchtwegsituation

    Guten Tag,

    ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    In einem Mehrparteienhaus in Bayern (insgesamt 9 Wohnungen) existiert ein Außentreppenhaus aus Stahl (verläuft vom 3. OG bis ins EG) und eine innen liegende Holztreppe, die vom 3. OG ins 2. OG führt.

    Einer Wohnung im 3. OG, soll der Großteil des öffentlichen Flurs zugeschlagen werden. In diesem Fall hätten die weiteren drei Wohnungen im 3. OG als 1. Fluchtweg nur den Weg über das innen liegende Holztreppenhaus vom 3. OG zum 2. OG, und von dort nach draußen ins Stahl-Haupttreppenhaus.

    Die Wohnungen im 3. OG können also den 1. Fluchtweg nicht direkt vom 3. OG nach draußen nehmen, sondern über den „Umweg“ der innen liegenden Holztreppe, zuerst in das 2. OG, und dann nach draußen.

    Mir ist bewusst, dass die Holztreppe umgerüstet werden müsste in eine Treppe aus nicht brennbaren Materialien.

    Wäre dieses Szenario möglich, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

    #2
    Das geht, wenn überhaupt, nur mit Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen.
    Die Fragestellung ist aber für ein Forum zu komplex; da sollten Sie einen Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz beauftragen.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Sehr geehrter Herr Dennis Schwarzhofer,
      ich gehe davon aus, das mit Innentreppe im Gebäude, aber nicht in der Wohnung liegend gemeint ist.
      Soweit ich erkennen kann, würden Sie mit der Verlegung des ersten Flucht&Rettungsweges im 3. OG auf die Holztreppe und Führung im 2. OG auf die Außentreppe nicht der Anforderung genügen, wonach eine notwendige Treppe in einem Zuge alle Geschosse erschließen musz.

      Sofern das durch entsprechende räumliche Nähe dennoch gewährleistet sein sollte, wäre die Aufwertung der Innentreppe entsprechend der Gebäudeklasse umzusetzen oder eine Erläuterung, warum davon abgewichen werden kann (Antrag Abweichung), da für den Umbau und die Fluchtwegesituation kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann.

      Bedenken SIe aber, dass auch andere Anforderungen als der an das Tragwerkwerk der Treppe zu stellen sind (Rauchabzug, Treppenraumwände, Öffnungsabschlüsse, Oberflächen der Bauteile... ggf Fachplaner).

      Man sollte auch darauf achten, ob die Innentreppe bereits zu einem Konzept für den zweiten Flucht&Rettungsweg gehört und dieser ggf. auch neu auszuweisen wäre.
      Gruß

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