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Rauchabzug, Kombination von MRA und NRA

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    Rauchabzug, Kombination von MRA und NRA

    ein Raum 1.000 < A < 1.600m² soll entraucht werden. Es sind mehrere NRA geplant. Eine Stelle kann jedoch nicht ohne sehr hohe Schächte unter Einhaltung der gleichmäßigen Verteilung der NRA erreicht werden.

    Angedacht ist der Einsatz von NRA, jedoch an betreffender Stelle einer einzigen MRA. Die Gesetzgeber formulieren in der MVStaettVO sehr kulant, dass es ausreicht, dass... und nehmen damit die Risiken, dass es im EInzelfall doch nicht genau passt, auf sich.

    Es ist grundsätzlich anzunehmen, dass die maschinelle genauso wie die natürliche Entrauchung die entstehenden Rauchgasvolumen ins Freie befördert. EInziger Unterschied ist, dass die MRA grundsätzlich gleich los geht. Bei den NRA bedarf es zur Rauchableitung des thermischen Auftriebes und damit des Brandes im Bereich der NRA.

    Um Rauchgasverwirbelungen auszuschließen, soll die MRA nur bei Brand in deren Bereich und bedarfsweise durch die Feuerwehr ausgelöst werden. Was halten sie davon. Gibt es irgendwo Hinweise, dass die Kombi aus MRA und NRA nicht oder nur anders auszuführen ist?
    Gruß

    #2
    "Einziger Unterschied ist, dass die MRA grundsätzlich gleich los geht." Warum? Dies ist nicht gefordert.

    Grundsätzlich ist eine Vermischung von natürlich wirkender und maschinellen Rauchabzugsanlagen in einem Raum m. E. nicht möglich. Dazu gib es meines Wissens auch keine anerkannten Regelwerke.
    Die MVStaettVO sieht dagegen entweder natürlich wirkende Rauchabzugsgeräte (Absatz 2) ODER maschinelle Rauchabzugsanlagen (Absatz 3) vor.

    Bitte bachten Sie die Schutzziele!

    Gruß
    C. Lammer

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