Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei der Ermittlung der Gebäudeklasse für ein Wohngebäude (EG,OG und DG), Höhe <=7m, mit insgesamt 2 Nutzungseinheiten bin ich mir nicht sicher wie diese 400 m² Grenze nach BayBO gemeint ist, bzw. worauf sie sich bezieht...
Das Gebäude hat im EG 247 m² im OG auch 247m² im DG 201 m², das wären insgesamt 695 m² Grundfläche
Die 1. Nutzungseinheit erstreckt sich per seperater Treppenführung über alle Geschosse und die 2. Nutzungseinheit ebenso.
Keine der Nutzungseinheiten ist über 400 m², also darf das gesamte Gebäude in Nutzungsklasse 1 eingeordnet werden sagt der Bauherr...stimmt das?? Da bin ich mir als Tragwerksplaner aktuell nicht wirklich sicher ob das ganze so richtig ist!! Über eine Enschätzung würde ich mich freuen.
Meine Einschätzung wäre: Der Grenzwert von 400 m² gilt für das gesamte Gebäude, und man wäre mit den 695m² Gesamtfläche des Gebäudes weit drüber und muss in die Gebäudeklasse 3 eingeordnen.
Hab ich recht oder der Bauherr?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Sebastian Portias
Bei der Ermittlung der Gebäudeklasse für ein Wohngebäude (EG,OG und DG), Höhe <=7m, mit insgesamt 2 Nutzungseinheiten bin ich mir nicht sicher wie diese 400 m² Grenze nach BayBO gemeint ist, bzw. worauf sie sich bezieht...
Das Gebäude hat im EG 247 m² im OG auch 247m² im DG 201 m², das wären insgesamt 695 m² Grundfläche
Die 1. Nutzungseinheit erstreckt sich per seperater Treppenführung über alle Geschosse und die 2. Nutzungseinheit ebenso.
Keine der Nutzungseinheiten ist über 400 m², also darf das gesamte Gebäude in Nutzungsklasse 1 eingeordnet werden sagt der Bauherr...stimmt das?? Da bin ich mir als Tragwerksplaner aktuell nicht wirklich sicher ob das ganze so richtig ist!! Über eine Enschätzung würde ich mich freuen.
Meine Einschätzung wäre: Der Grenzwert von 400 m² gilt für das gesamte Gebäude, und man wäre mit den 695m² Gesamtfläche des Gebäudes weit drüber und muss in die Gebäudeklasse 3 eingeordnen.
Hab ich recht oder der Bauherr?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Sebastian Portias
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